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Wohnraummiete in Hamburg: Mietminderung bei Wohnflächenabweichung und die Anrechnung der Balkonfläche

August 18, 2025

Wohnraummiete in Hamburg: Mietminderung bei Wohnflächenabweichung und die Anrechnung der Balkonfläche

Die Wohnflächenberechnung in Hamburg spielt eine zentrale Rolle – sowohl im Mietrecht als auch bei der Immobilienbewertung. Gerade in einer Stadt mit einem angespannten Wohnungsmarkt wie Hamburg entscheidet oft die Quadratmeterzahl über die Höhe der Miete, den Kaufpreis oder die steuerliche Bewertung einer Immobilie.

Ein Urteil aus Hamburg zeigt, welche Regeln bei der Anrechnung von Balkonflächen gelten und wann Mieter tatsächlich Anspruch auf Mietminderung haben.



Streitfall in Hamburg: Mietminderung wegen Flächenabweichung

Im konkreten Fall hatten Mieter bereits 1978 eine Wohnung in Hamburg angemietet. Der Mietvertrag wies eine Wohnfläche von 123,95 m² aus. Später stellte sich heraus, dass die tatsächliche Fläche geringer war – nach Berechnung lediglich 111,2 m².

Die Mieter forderten daraufhin eine Mietminderung und Rückzahlung von mehr als 8.000 Euro. Besonders strittig war die Frage: Wie wird die Balkonfläche berücksichtigt?


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Wohnflächenberechnung nach Hamburger Praxis

Die Berechnung der Wohnfläche ist nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern hängt von der Art des Wohnraums und der örtlichen Praxis ab.

In Hamburg gilt:

  • Bei Mietverträgen aus den 1970er-Jahren orientierte sich die Berechnung an der II. BV (Zweite Berechnungsverordnung).
  • Balkone wurden dabei in der Regel zur Hälfte angerechnet.
  • Die DIN 283, die nur ein Viertel ansetzte, hatte sich in Hamburg nicht als Verkehrssitte durchgesetzt.

Der Hamburger Mietenspiegel von 1977 folgte bewusst der II. BV und bestätigte damit die hälftige Anrechnung. Für Mieter bedeutete das: Eine Mietminderung ist nur möglich, wenn die tatsächliche Fläche mehr als 10 % kleiner ist als im Mietvertrag vereinbart.

Im konkreten Fall lag die Abweichung mit ca. 9,7 % knapp unter dieser Grenze – die Klage wurde abgewiesen.


Balkonflächen in Hamburg: Relevanz für Mieter und Eigentümer

Hamburg ist eine Stadt, in der viele Wohnungen über Balkone oder Loggien verfügen – besonders in Stadtteilen wie Eimsbüttel, Winterhude oder Ottensen, wo Altbauten mit großzügigen Außenflächen typisch sind.

Für die Wohnflächenberechnung in Hamburg bedeutet das:

Für Mieter heißt das: Nicht jede Flächenabweichung berechtigt automatisch zur Mietminderung.

Bei älteren Mietverträgen ist fast immer von einer hälftigen Anrechnung der Balkonfläche auszugehen.

Eine viertel-Anrechnung nach DIN 283 war in Hamburg weder üblich noch vom Mietenspiegel vorgesehen.


Praxisbezug: Immobilienbewertung in Hamburg

Die exakte Wohnflächenberechnung ist nicht nur im Mietrecht entscheidend, sondern auch für die Immobilienbewertung in Hamburg.

  • Bei einem Wohnungsverkauf in Stadtteilen wie HafenCity, Rotherbaum oder Blankenese können schon wenige Quadratmeter Unterschied den Preis um mehrere zehntausend Euro verändern.
  • Auch bei Erbschaften und steuerlichen Bewertungen (z. B. Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer) kommt es auf die korrekte Fläche an.
  • Ein zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung in Hamburg sorgt hier für Rechtssicherheit – sowohl für Eigentümer als auch für Käufer.

Gerade im stark nachgefragten Hamburger Immobilienmarkt ist eine präzise Flächenberechnung oft ein entscheidender Faktor für den erfolgreichen Verkauf oder die sichere rechtliche Bewertung.


Fazit

Das Hamburger Urteil verdeutlicht:

  • Für ältere Mietverträge in Hamburg gilt die hälftige Anrechnung von Balkonflächen als ortsüblich.
  • Eine Mietminderung kommt nur dann infrage, wenn die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10 % von der vertraglich vereinbarten abweicht.
  • Für Mieter, Vermieter und Eigentümer ist die Wohnflächenberechnung in Hamburg nicht nur bei der Miete, sondern auch bei der Immobilienbewertung von großer Bedeutung.

👉 Wer Klarheit über die tatsächliche Wohnfläche benötigt – sei es für die Mietminderung, den Immobilienverkauf oder eine steuerliche Bewertung – sollte auf ein qualifiziertes Gutachten eines Immobilien-Sachverständigen in Hamburg zurückgreifen.

Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).

Immobilienbewertung Hamburg

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