Keyfacts
1 - Seit 01.01.2024 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz | |
2 - In Neubaugebieten greifen die Regeln direkt ab 1. Januar 2024, Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es längere Übergangsfristen | |
3 - Den Umstieg auf eine Heizung, die mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben wird, fördert der Bund mit verschiedenen Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten | |
Das Gebäudeenergiegesetz in Hannover: Ein Schritt Richtung Nachhaltigkeit im Heizungskeller
Mit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) rückt die Wärmewende verstärkt in den Fokus. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen genaueren Blick darauf, wie das GEG die Energiezukunft Hannovers gestaltet und welche Auswirkungen dies auf die Wärmeversorgung der Stadt und inbesondere für die Immobilieneigentümer in der Stadt und Region Hannover haben.
Die Wärmewende in Hannover: Regionale Besonderheiten
Die Region Hannover trägt mit ihren über einer halben Million Einwohnern Mitverantwortung bei der Umsetzung der nationalen Energiewende. Über ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland entfällt auf das Heizen von Gebäuden und die Warmwasserversorgung. In Hannover werden derzeit noch fossile Energien, insbesondere Erdgas und Heizöl, als Hauptwärmequellen genutzt. Das GEG soll diesen Status quo verändern und den Übergang zu erneuerbaren Energien beschleunigen.
Das Gebäudeenergiegesetz im Überblick: Hannovers Beitrag zur Klimapolitik
Ab dem 1. Januar 2024 wird in Hannover der Einbau neuer Heizungen durch das GEG reguliert. Diese müssen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Eine direkte Umsetzung dieser Regelung erfolgt ab Anfang 2024 in Neubaugebieten. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten differenzierte Übergangsfristen, abhängig von der Größe der Stadt und kommunalen Entscheidungen.
Öl- oder Gasheizungen, die zwischen dem 1. Januar 2024 und bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung eingebaut werden:
Bis zum Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung (30. Juni 2026 in Kommunen ab 100.000 Einwohner, 30. Juni 2028 in Kommunen bis 100.000 Einwohner) dürfen weiterhin neue Heizungen eingebaut werden, die mit Öl oder Gas betrieben werden. Allerdings müssen diese ab 2029 einen wachsenden Anteil an Erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen:
- 2029: mindestens 15 Prozent
- 2035: mindestens 30 Prozent
- 2040: mindestens 60 Prozent
- 2045: 100 Prozent
Wichtig: Nach dem Ablauf der Fristen für die Wärmeplanung in 2026 bzw. 2028 können grundsätzlich auch weiterhin Gaskessel eingebaut werden, wenn sie mit 65 Prozent grünen Gasen (Biomethan, oder grünem oder blauem Wasserstoff) betrieben werden. Wird auf der Grundlage der Wärmeplanung ein verbindlicher und von der Bundesnetzagentur genehmigter Fahrplan für den Ausbau oder die Umstellung eines bestehenden Gasnetzes auf Wasserstoff vorgelegt und kann die Gasheizung auf 100 Prozent Wasserstoff umgerüstet werden, kann die Gasheizung noch bis zur Umstellung des Gasnetzes auf Wasserstoff mit bis zu 100 Prozent fossilem Gas betrieben werden. Lässt sich der Anschluss an ein Wasserstoffnetz nicht wie geplant realisieren, muss innerhalb von drei Jahren auf eine Heizung umgerüstet werden, die mindestens zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben wird. Weitere Informationen gibt es hier.
Lokale Einflüsse auf die Wärmewende: Hannovers Wärmeplanung
Die Stadt und Region Hannover spielt mit der Erstellung der Wärmeplanung eine Schlüsselrolle. Diese lokalen Entscheidungen legen fest, wie die Wärmeversorgung organisiert wird und welche Infrastruktur dafür benötigt wird. In Hannover ermöglichen diese Planungen den Bürgern bewusste Entscheidungen über ihre Wärmeversorgung und tragen aktiv zur Umsetzung des GEG bei.
Der Weg zu nachhaltigen Heizlösungen: Schrittweise Umstellung von Öl- und Gasheizungen
Hannover folgt einem schrittweisen Ansatz bei der Umstellung von Öl- und Gasheizungen. Für diese gelten Übergangsfristen bis 2045, in denen ein wachsender Anteil an erneuerbaren Energien genutzt werden muss. Die Stadt unterstützt den Umstieg durch verschiedene Zuschüsse und zinsvergünstigte Kredite, um sicherzustellen, dass auch Bürger mit niedrigeren Einkommen den Wandel finanzieren können.
Kostenbegrenzung für Hannovers Mieter: Ein wichtiger Aspekt
Mieterinnen und Mieter in Hannover werden vor exorbitanten Kosten geschützt, indem Vermieter maximal zehn Prozent der Modernisierungskosten auf die Miete umlegen dürfen.
Weitere Informationen finden Sie und Ansprechpartner des Gesetzgebers finden Sie unter: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen.html
Energieeffizienz in Hannover: Fördermöglichkeiten für Klimafreundliche Heizsysteme
1. Grundförderung von 30 Prozent: Ein Anreiz für Hannovers Hausbesitzer
Ab dem Jahr 2024 können Hausbesitzer in Hannover von einer Grundförderung in Höhe von 30 Prozent der Gesamtkosten profitieren, wenn sie sich für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung entscheiden. Diese Förderung ist nicht nur ein finanzieller Anreiz, sondern unterstreicht auch die Bedeutung von Hannovers Beitrag zur nationalen Energiewende.
2. Geschwindigkeitsbonus für den schnellen Umstieg in Hannover
Für Besitzer alter fossiler Heizungen gibt es bis Ende 2028 einen zusätzlichen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Diese zeitlich begrenzte Förderung soll den schnellen Umstieg auf umweltfreundliche Alternativen in Hannover vorantreiben und somit einen konkreten Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen leisten.
3. Einkommensabhängige Bonuszahlungen: Förderung für alle Einkommensschichten
Besonders relevant für Hannovers Bevölkerung ist die einkommensabhängige Bonuszahlung. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr können einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 30 Prozent der Kosten erhalten. Diese Maßnahme stellt sicher, dass auch Haushalte mit begrenzten finanziellen Ressourcen die Möglichkeit haben, von den Fördermitteln zu profitieren.
4. Kombinierbare Boni und Obergrenze in Hannover
Die genannten Boni können in Hannover miteinander kombiniert werden, unterliegen jedoch einer Gesamtobergrenze von 70 Prozent der Gesamtkosten. Dies schafft eine ausgewogene Förderstruktur, die sowohl finanzielle Anreize setzt als auch sicherstellt, dass die Gesamtkosten des Heizungsumbaus nicht übermäßig subventioniert werden.
5. Energieberatung für Hannovers Hausbesitzer: Förderung durch EBW
Die Bundesförderung Energieberatung Wohngebäude (EBW) ermöglicht Hannovers Hausbesitzern, die Energieberatung durch qualifizierte Expertinnen oder Experten fördern zu lassen. Diese Beratung ist eine zusätzliche Fördermöglichkeit, die wertvolle Informationen und Empfehlungen für energieeffiziente Maßnahmen bietet.
6. Förderprogramm "klimaneutraler Neubau" auch für Hannover relevant
Für Neubauten in Hannover steht das Förderprogramm "klimaneutraler Neubau" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWSB) zur Verfügung. Dieses Programm unterstützt Bauherren, die von Anfang an auf nachhaltige und klimaneutrale Heizsysteme setzen wollen.
Zusätzliche Informationen und Beratungsmöglichkeiten in Hannover
Hausbesitzer in Hannover, die von den Fördermöglichkeiten im Rahmen der BEG EM profitieren möchten, finden detaillierte Informationen auf der offiziellen Webseite des Förderprogramms. Hier sind auch alle relevanten Formulare und Antragsunterlagen verfügbar.
Für eine individuelle Energieberatung können Interessierte in Hannover auf der Plattform www.energie-effizienz-experten.de qualifizierte Beratende in ihrer Nähe finden. Die Energieberatung ist ein wertvolles Instrument, um fundierte Entscheidungen für effiziente Maßnahmen im Gebäudebereich zu treffen und die bestmögliche Förderung zu erhalten.
Insgesamt bietet die BEG EM eine maßgeschneiderte und bedarfsgerechte Förderung für Hausbesitzer in Hannover und der Region Hannover, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und gleichzeitig finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Weitere Tagesaktuelle Informationen finden Sie unter: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen.html#id10c88a0b-6ef3-4cb3-811a-66cc7c69f5
und unter : https://www.heizung.de/
+++ Wichtige Information zur aktuellen Haushaltssperre +++
Die Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG – EM) gilt mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger, seit 29.12.2023 – weitere Informationen unter www.energiewechsel.de/beg.
Für die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) gilt, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 derzeit keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend pausiert sowohl die Annahme als auch die Bewilligung von Anträgen. Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Selbstverständlich beeinflusst auch die Energieeffizienz eines Gebäudes den "Verkehrswert". Sie Interessieren sich für den Ihrer Immobilie? Nehmen Sie direkt hier Kontakt zu einem unserer Sachverständigen auf.
Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).
Eine Antwort zu „#5 Gebäudeenergiegesetz und Förderungen in Hannover“
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Danke für den guten Beitrag!
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