Sachverständiger für Immobilienbewertung in Hannover
Post Immobilien ist ein zertifiziertes Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung mit Tätigkeitsschwerpunkt in Hannover.
Wir erstellen Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB für steuerliche, gerichtliche und sonstige rechtlich relevante Zwecke, unter anderem bei:
-Erbschaft und Schenkung
-Scheidung und Zugewinnausgleich
-Gerichtlichen Auseinandersetzungen
- Vermögens- und Nachlassregelungen
Die Wertermittlung erfolgt nach den Vorgaben der ImmoWertV sowie den anerkannten Wertermittlungsverfahren.
Verkehrswertgutachten Hannover gemäß §194BauGB
Ab 1.990,- EUR
Immobilienkurzgutachen Hannover
Ab 990,- EUR
Immobilienkurzbewertung Hannover
Ab 490,- EUR
Hier geht es zu unserem bekannten Blog, in dessen Rahmen wir über aktuelle Themen rund um die Immobilienbewertung in Hannover informieren

Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB
Die Gutachten nach §194 BauGB Hannover, die durch durch unsere Immobiliensachverständigen aus Hannover erstellt werden, sind auf Nachvollziehbarkeit, Plausibilität und formale Belastbarkeit ausgerichtet und werden gegenüber Finanzämtern, Gerichten und Banken verwendet.
Die Bewertung erfolgt objektbezogen und stichtagsgenau unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten der Immobilie.

Tätigkeitsgebiet Hannover
Unser Tätigkeitsbereich umfasst Hannover, die Region Hannover sowie weitere Standorte nach Vereinbarung.


Wie bewertet ein Sachverständiger für Immobilienbewertung meine Immobilie in Hannover?
In der Wertermittlungsverordnung von 1988 wurde festgelegt, nach welchen Prinzipien der Verkehrswert von Immobilien ermittelt werden musste. Die Verordnung diente als praxisbezogener Leitfaden für Immobiliengutachter, Banken, Versicherungen und Gutachterausschüsse, der bei jeder Immobilienbewertung angewendet wurde. 2010 wurde die Wertermittlungsverordnung von der reformierten Immobilienwertermittlungs-verordnung (ImmoWertV) abgelöst. Die Reform war nötig, weil sich in der Zwischenzeit die Bedingungen auf dem Grundstücksmarkt grundlegend verändert hatten.
In der ImmoWertV werden gegenüber der WertV zusätzliche Aspekte bei der Wertermittlung, wie die energetische Beschaffenheit des Gebäudes oder die Wertrelevanz städtebaulicher Umstände berücksichtigt.
Mit der Novellierung der „Immobilienwertermittlungs-verordnung – ImmoWertV“ im Jahr 2021 wurden die bisherigen Richtlinien (Bodenrichtwertrichtlinie, Sachwert-, Vergleichswert- und Ertragswertrichtlinie sowie die nicht abgelösten Teile der Wertermittlungsrichtlinien 2006) in eine überarbeitete Immobilienwertermittlungs-verordnung integriert und damit verbindlich gemacht. Das Bundeskabinett hat die ImmoWertV 2021 am 12. Mai 2021 beschlossen. Der Bundesrat hat ihr mit klarstellenden Änderungsmaßgaben am 25. Juni 2021 zugestimmt, die Bundesregierung hat sie am 14. Juli 2021 in der geänderten Fassung neu beschlossen. Damit ist sie am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.
Hier gehts direkt zur ImmoWertV 2021 :











