Sachverständiger für Immobilienbewertung in Hannover

Ihr Sachverständiger für Immobilienbewertung in Hannover

Objektbegehung mit zertifizierten Sachverständigen / Architekten
Rechtssichere, objektive und gerichtsfeste Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, die auch vom Finanzamt gemäß § 198 BewG anerkannt werden. 
Immobilienkurzgutachten für Kauf oder Verkauf
Unsere Gutachter sind von einer nach DIN EN ISO 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert (EIPOSCERT) und bieten höchste Qualität und Nachvollziehbarkeit.
Wertgutachten Hannover für das Finanzamt
Immobilienkaufberatung Hannover
Direkter Kontakt zum Sachverständigen
Objektbegutachtung kurzfristig möglich

Sachverständiger für Immobilienbewertung in Hannover

Post Immobilien ist ein zertifiziertes Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung mit Tätigkeitsschwerpunkt in Hannover.

Wir erstellen Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB für steuerliche, gerichtliche und sonstige rechtlich relevante Zwecke, unter anderem bei:

-Erbschaft und Schenkung

-Scheidung und Zugewinnausgleich

-Gerichtlichen Auseinandersetzungen

- Vermögens- und Nachlassregelungen

Die Wertermittlung erfolgt nach den Vorgaben der ImmoWertV sowie den anerkannten Wertermittlungsverfahren.


Verkehrswertgutachten Hannover gemäß §194BauGB

Anerkannt bei Finanzamt und Gericht
Ortsbegehung durch Sachverständigen
Prüfung und Bewertung aller Objektrelevanten Unterlagen
Bewertung von Wohnrecht, Erbbaurecht, Wegerecht etc.
Ausführlichste Form der Immobilienbewertung; Umfang ca. 50 Seiten
Bewertung nach Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren und/oder Vergleichswertverfahren

Ab 1.990,- EUR


Immobilienkurzgutachen Hannover

Gegebenfalls Anerkannt bei Finanzamt
Ortsbegehung durch Sachverständigen
Prüfung und Bewertung aller vorliegenden Objektrelevanten Unterlagen
Bewertung von Wohnrecht, Erbbaurecht, Wegerecht etc.
Der Umfang beträgt ca. 30 Seiten
Bewertung nach Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren oder Vergleichswertverfahren

Ab 990,- EUR

Immobilienkurzbewertung Hannover

Ortsbegehung durch Sachverständigen
Prüfung und Bewertung aller vorliegenden Objektrelevanten Unterlagen
Bewertung von Wohnrecht, Erbbaurecht, Wegerecht etc.
Der Umfang beträgt  ca. 15 Seiten
Bewertung nach Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren oder Vergleichswertverfahren

Ab 490,- EUR

Hier geht es zu unserem bekannten Blog,  in dessen Rahmen wir über aktuelle Themen rund um die Immobilienbewertung in Hannover informieren


Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB


Die Gutachten nach §194 BauGB Hannover, die durch durch unsere Immobiliensachverständigen aus Hannover erstellt werden, sind auf Nachvollziehbarkeit, Plausibilität und formale Belastbarkeit ausgerichtet und werden gegenüber Finanzämtern, Gerichten und Banken verwendet.

Die Bewertung erfolgt objektbezogen und stichtagsgenau unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten der Immobilie.

Tätigkeitsgebiet Hannover

Unser Tätigkeitsbereich umfasst Hannover, die Region Hannover sowie weitere Standorte nach Vereinbarung.

Wie bewertet ein Sachverständiger für Immobilienbewertung meine Immobilie in Hannover?

In der Wertermittlungsverordnung von 1988 wurde festgelegt, nach welchen Prinzipien der Verkehrswert von Immobilien ermittelt werden musste. Die Verordnung diente als praxisbezogener Leitfaden für Immobiliengutachter, Banken, Versicherungen und Gutachterausschüsse, der bei jeder Immobilienbewertung angewendet wurde. 2010 wurde die Wertermittlungsverordnung von der reformierten Immobilienwertermittlungs-verordnung (ImmoWertV) abgelöst. Die Reform war nötig, weil sich in der Zwischenzeit die Bedingungen auf dem Grundstücksmarkt grundlegend verändert hatten.

In der ImmoWertV werden gegenüber der WertV zusätzliche Aspekte bei der Wertermittlung, wie die energetische Beschaffenheit des Gebäudes oder die Wertrelevanz städtebaulicher Umstände berücksichtigt.

Mit der Novellierung der „Immobilienwertermittlungs-verordnung – ImmoWertV“ im Jahr 2021 wurden die bisherigen Richtlinien (Bodenrichtwertrichtlinie, Sachwert-, Vergleichswert- und Ertragswertrichtlinie sowie die nicht abgelösten Teile der Wertermittlungsrichtlinien 2006) in eine überarbeitete Immobilienwertermittlungs-verordnung integriert und damit verbindlich gemacht. Das Bundeskabinett hat die ImmoWertV 2021 am 12. Mai 2021 beschlossen. Der Bundesrat hat ihr mit klarstellenden Änderungsmaßgaben am 25. Juni 2021 zugestimmt, die Bundesregierung hat sie am 14. Juli 2021 in der geänderten Fassung neu beschlossen. Damit ist sie am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

Hier gehts direkt zur ImmoWertV 2021 :

https://www.gesetze-im-internet.de/immowertv_2022/BJNR280500021.html

Für eine Anfrage zu einem Verkehrswertgutachten oder zur Klärung des geeigneten Bewertungsumfangs können Sie uns direkt kontaktieren.

Post Immobilien – Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung


Immobilienbewertung Hannover
Erfahrungen & Bewertungen zu Post Immobilien