Glossar Immobilienmakler

Glossar Immobilienmakler A–Z – Begriffe einfach erklärt
In diesem Glossar erklären wir die wichtigsten Maklerbegriffe von A–Z – kompakt, verständlich und praxistauglich. Ideal für Eigentümer und Interessenten in Hannover, Isernhagen und Hamburg. Für tiefergehende Bewertungsthemen verlinken wir auf das Glossar Immobilienbewertung.
A
Alleinauftrag
Exklusiver Vermittlungsvertrag: Nur ein Immobilienmakler darf das Objekt anbieten; klare Zuständigkeiten, gezielte Vermarktung.
B
Besichtigung
Organisierter Termin zur Objektpräsentation; Interessenten erhalten Fakten, Grundrisse und Lageeindruck – wichtig für die Kaufentscheidung.
C
Courtage (Maklerprovision)
Vergütung des Maklers bei erfolgreicher Vermittlung; in der Regel geteilte Provision Käufer/Verkäufer.
D
Doppeltätigkeit
Makler arbeitet für Käufer und Verkäufer; zulässig, muss offengelegt werden.
E
Exposé
Professionelle Präsentation inkl. Fotos, Grundrissen, Daten, Lagebeschreibung und Besonderheiten; Grundlage für Online-Vermarktung.
F
Finanzierungsvorbehalt
Schutzklausel im Kaufvertrag; Rücktritt oder Frist, falls die Finanzierung nicht gesichert ist.
G
Gemeinschaftsgeschäft
Kooperation mehrerer Makler zur Käuferfindung; größere Reichweite, geteilte Provision.
H
Homestaging
Gezielte optische Aufwertung vor dem Verkauf; kann Vermarktungsdauer verkürzen und Erlös steigern.
I
Interessentenkartei
Datenbank vorgemerkter Käufer; ermöglicht diskrete (Off-Market) Vermittlungen.
J
Jahresnettokaltmiete
Summe der jährlichen Nettokaltmieten; wichtige Kennzahl für Rendite und Kaufpreisfindung bei Kapitalanlagen.
K
Käuferprovision
Courtageanteil des Käufers gemäß gesetzlicher Regelung; regional unterschiedlich gehandhabt.
L
Lagebeschreibung
Analyse von Mikro-/Makrolage, Infrastruktur und Umfeld; beeinflusst Nachfrage und erzielbaren Preis.
M
Mietvertrag
Rechtliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter; Makler begleitet Unterlagencheck und Übergabe.
N
Notartermin
Beurkundung des Kaufvertrags; Makler koordiniert Unterlagen, Termine, Identitätsprüfung und Objektübergabe.
O
Off-Market-Verkauf
Diskrete Vermittlung ohne öffentliche Inserate; Käufer aus Netzwerk/Kartei.
P
Provision
Vergütung bei erfolgreichem Abschluss; transparent vereinbaren (Höhe, Fälligkeit, Leistungsumfang).
Q
Qualifizierung von Interessenten
Bonitäts- und Motivationsprüfung zur Vermeidung von Scheinanfragen; spart Zeit und erhöht Abschlussquote.
R
Reservierungsvereinbarung
Vorläufige Bindung des Objekts an einen Interessenten; nur wirksam bei klaren Regeln/Fristen.
S
Suchauftrag
Schriftlicher Auftrag eines Käufers an den Makler; definiert Suchprofil, Budget und Gebiete.
T
Teilungserklärung
Rechtliche Grundlage einer WEG-Aufteilung; regelt Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Nutzungsrechte.
U
Unterlagenprüfung
Check von Grundbuch, Flurkarte, Bauplänen, Energieausweis; beugt Haftungsrisiken vor.
V
Vermarktung
Alle Maßnahmen von Preisstrategie bis Vertragsabschluss: Exposé, Portale, Social, Netzwerk, Besichtigungen, Verhandlung.
W
Wohnflächenberechnung
Ermittlung der anrechenbaren Wohnfläche (z. B. WoFlV); wichtig für Bewertung & Kaufpreis.
X
X-Faktor
Spezielle Ausstattungsdetails/Lagevorteile, die Nachfrage und Preis überdurchschnittlich steigern.
Y
Yield (Rendite)
Renditekennzahl; Verhältnis von Ertrag zu Kaufpreis – relevant für Kapitalanleger.
Z
Zeitungsanzeige
Klassisches Medium; heute ergänzend zu Online-Portalen genutzt (lokale Zielgruppen).
FAQ zum Makler-Glossar
Welche Maklerprovision ist üblich?
Üblich ist eine geteilte Provision zwischen Käufer und Verkäufer; Höhe regional und objektabhängig.
Was bringt ein Alleinauftrag?
Klare Verantwortung, stringente Vermarktung, ein Ansprechpartner – oft schnellere Ergebnisse.