Glossar Immobilienmakler

Immobilienmakler Hannover

Glossar Immobilienmakler A–Z – Begriffe einfach erklärt

In diesem Glossar erklären wir die wichtigsten Maklerbegriffe von A–Z – kompakt, verständlich und praxistauglich. Ideal für Eigentümer und Interessenten in Hannover, Isernhagen und Hamburg. Für tiefergehende Bewertungsthemen verlinken wir auf das Glossar Immobilienbewertung.

A

Alleinauftrag

Exklusiver Vermittlungsvertrag: Nur ein Immobilienmakler darf das Objekt anbieten; klare Zuständigkeiten, gezielte Vermarktung.

B

Besichtigung

Organisierter Termin zur Objektpräsentation; Interessenten erhalten Fakten, Grundrisse und Lageeindruck – wichtig für die Kaufentscheidung.

C

Courtage (Maklerprovision)

Vergütung des Maklers bei erfolgreicher Vermittlung; in der Regel geteilte Provision Käufer/Verkäufer.

D

Doppeltätigkeit

Makler arbeitet für Käufer und Verkäufer; zulässig, muss offengelegt werden.

E

Exposé

Professionelle Präsentation inkl. Fotos, Grundrissen, Daten, Lagebeschreibung und Besonderheiten; Grundlage für Online-Vermarktung.

F

Finanzierungsvorbehalt

Schutzklausel im Kaufvertrag; Rücktritt oder Frist, falls die Finanzierung nicht gesichert ist.

G

Gemeinschaftsgeschäft

Kooperation mehrerer Makler zur Käuferfindung; größere Reichweite, geteilte Provision.

H

Homestaging

Gezielte optische Aufwertung vor dem Verkauf; kann Vermarktungsdauer verkürzen und Erlös steigern.

I

Interessentenkartei

Datenbank vorgemerkter Käufer; ermöglicht diskrete (Off-Market) Vermittlungen.

J

Jahresnettokaltmiete

Summe der jährlichen Nettokaltmieten; wichtige Kennzahl für Rendite und Kaufpreisfindung bei Kapitalanlagen.

K

Käuferprovision

Courtageanteil des Käufers gemäß gesetzlicher Regelung; regional unterschiedlich gehandhabt.

L

Lagebeschreibung

Analyse von Mikro-/Makrolage, Infrastruktur und Umfeld; beeinflusst Nachfrage und erzielbaren Preis.

M

Mietvertrag

Rechtliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter; Makler begleitet Unterlagencheck und Übergabe.

N

Notartermin

Beurkundung des Kaufvertrags; Makler koordiniert Unterlagen, Termine, Identitätsprüfung und Objektübergabe.

O

Off-Market-Verkauf

Diskrete Vermittlung ohne öffentliche Inserate; Käufer aus Netzwerk/Kartei.

P

Provision

Vergütung bei erfolgreichem Abschluss; transparent vereinbaren (Höhe, Fälligkeit, Leistungsumfang).

Q

Qualifizierung von Interessenten

Bonitäts- und Motivationsprüfung zur Vermeidung von Scheinanfragen; spart Zeit und erhöht Abschlussquote.

R

Reservierungsvereinbarung

Vorläufige Bindung des Objekts an einen Interessenten; nur wirksam bei klaren Regeln/Fristen.

S

Suchauftrag

Schriftlicher Auftrag eines Käufers an den Makler; definiert Suchprofil, Budget und Gebiete.

T

Teilungserklärung

Rechtliche Grundlage einer WEG-Aufteilung; regelt Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Nutzungsrechte.

U

Unterlagenprüfung

Check von Grundbuch, Flurkarte, Bauplänen, Energieausweis; beugt Haftungsrisiken vor.

V

Vermarktung

Alle Maßnahmen von Preisstrategie bis Vertragsabschluss: Exposé, Portale, Social, Netzwerk, Besichtigungen, Verhandlung.

W

Wohnflächenberechnung

Ermittlung der anrechenbaren Wohnfläche (z. B. WoFlV); wichtig für Bewertung & Kaufpreis.

X

X-Faktor

Spezielle Ausstattungsdetails/Lagevorteile, die Nachfrage und Preis überdurchschnittlich steigern.

Y

Yield (Rendite)

Renditekennzahl; Verhältnis von Ertrag zu Kaufpreis – relevant für Kapitalanleger.

Z

Zeitungsanzeige

Klassisches Medium; heute ergänzend zu Online-Portalen genutzt (lokale Zielgruppen).

FAQ zum Makler-Glossar

Welche Maklerprovision ist üblich?

Üblich ist eine geteilte Provision zwischen Käufer und Verkäufer; Höhe regional und objektabhängig.

Was bringt ein Alleinauftrag?

Klare Verantwortung, stringente Vermarktung, ein Ansprechpartner – oft schnellere Ergebnisse.